Bürgerbegehren zum geplanten Großbatteriespeicher
Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2026 mit knapper Mehrheit (6:5) die Aufstellung beziehungsweise Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den geplanten Großbatteriespeicher beschlossen.
Wir sind der Ansicht: Bei einem Vorhaben dieser Größenordnung, das das unmittelbare Lebensumfeld der Anwohnerinnen und Anwohner langfristig erheblich verändern kann, sollten Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden können.
Bürgerbegehren ist zulässig – Bürgerentscheid am 29. November 2026
Unser Bürgerbegehren wurde für zulässig erklärt.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. September 2026 die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festgestellt. Die erforderliche Zahl an Unterschriften liegt vor und auch die weiteren Voraussetzungen wurden erfüllt.
Damit steht fest: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen entscheiden.
Vormerken: Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 29. November 2026 statt.
Wir freuen uns sehr, dass wir diesen wichtigen Schritt gemeinsam erreicht haben, und bedanken uns noch einmal herzlich bei allen, die unterschrieben, gesammelt und uns unterstützt haben.
Am 29. November entscheiden die Bürgerinnen und Bürger.
Entscheiden Sie mit!
Unser Informationsflyer
Die wichtigsten Fakten und unsere Argumente zum geplanten Standort weiterhin kompakt auf zwei Seiten zusammengefasst.
KI-erzeugte Symbolvisualisierung zur Veranschaulichung eines Großbatteriespeichers mit 108 Containern.
Aktuell geplant: 120 Container. Sie zeigt nicht die konkrete Planung und ist nicht maßstabsgetreu. Anzahl, Anordnung und Gestaltung der technischen Einrichtungen sowie Sichtbarkeit (Einfriedung/Bepflanzung) des geplanten Vorhabens können abweichen.
Warum ein Bürgerbegehren?
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Die Gemeinde hat uns am 30. Juni 2026 Vorabunterlagen zu dem geplanten Batteriespeicher zur Verfügung gestellt. Danach ist vorgesehen, auf einer 2,9 Hektar großen Projektfläche (ca. 4 Fußballfelder) einen Batteriespeicher mit 120 Containern und einer Leistung von 250 MW / 1.000 MWh zu errichten, der an das 380-kV-Höchstspannungsnetz angeschlossen werden soll.
Nach unserer überschlägigen Messung anhand des maßstäblichen Lageplans beträgt der geringste Abstand in Luftlinie zwischen dem Rand der ausgewiesenen Projektfläche und dem nächstgelegenen bestehenden Wohngebäude rund 450 Meter.
Wir lehnen diesen Standort daher ab. Insbesondere wegen der Nähe zur Wohnbebauung und wegen der von uns befürchteten Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität haben wir erhebliche Bedenken.
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Wir unterstützen die Energiewende und sehen Stromspeicher dabei als wichtigen Baustein. Aus unserer Sicht sollten Anlagen dieser Größenordnung jedoch möglichst in größerem Abstand zur Wohnbebauung geplant werden.
Wir befürchten, dass das Vorhaben das unmittelbare Lebensumfeld der Anwohnerinnen und Anwohner langfristig beeinträchtigt – insbesondere durch seine optische Wirkung sowie durch mögliche Geräusche der Kühl- und Lüftungstechnik.
Deshalb halten wir den Standort für ungeeignet und lehnen die Nutzung des Standorts für dieses Vorhaben ab.
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Das Umfeld von Hohenhäusling ist bereits erheblich durch Energie- und Verkehrsinfrastruktur vorgeprägt. Dazu gehören das rund 14 ha große Umspannwerk Würgau, mehrere 110-kV- und 380-kV-Hochspannungsleitungen, Photovoltaikanlagen, drei bestehende Windenergieanlagen sowie die Autobahn A70. Hinzu kommen zwei weitere geplante Windenergieanlagen und mehrere bereits fest geplante Batteriespeicher in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk.
Hohenhäusling trägt bereits eine erhebliche Last durch Energie- und Verkehrsinfrastruktur und die damit verbundene Flächenbeanspruchung. Ein weiterer Großbatteriespeicher dieser Dimension würde diese Belastung aus unserer Sicht in nicht mehr vertretbarer Weise weiter erhöhen.
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Dazu kommt: Der geplante Großbatteriespeicher liegt am Rande des Landschaftsschutzgebiets „Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst“ und etwa 350 Meter Luftlinie von der Schutzzone III eines Wasserschutzgebiets entfernt. Aufgrund dieser räumlichen Nähe bewerten wir das Umfeld im Hinblick auf Natur, Landschaft und Landschaftsbild als besonders sensibel.
(Datenquellen: Schutzgebiete nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt LfU; Entfernungs- und Lageermittlungen über den BayernAtlas www.atlas.bayern.de, Stand: 2026).
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Mit dem eingereichten Bürgerbegehren setzen wir uns dafür ein, den Bürgerinnen und Bürgern eine unmittelbare Beteiligung an dieser Entscheidung zu ermöglichen.
Das Bürgerbegehren wurde am 25. August 2026 eingereicht und am 22. September 2026 vom Gemeinderat für zulässig erklärt. Der Bürgerentscheid findet am 29. November 2026 statt.
Informationen zum Mitnehmen
Alle wichtigen Punkte haben wir auch in unserem aktuellen Flyer zusammengefasst.
Auf eine Vorschau klicken, um den vollständigen Flyer als PDF zu öffnen.
Für Rückfragen oder Anmerkungen:
Diese Seite informiert über den aktuellen Stand des Bürgerbegehrens und das geplante Vorhaben.